Der Bundesrat hat mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur Reform der Jobcenter abgesegnet, daher kann die durch das Bundesverfassungsgericht an sich für verfassungswidrig erklärte Mischverwaltung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin so bleiben wie sie ist.
Die mehr als 6,5 Millionen Bezieher des ALG II können auch in Zukunft gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagenturen betreut werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete den Erhalt der Jobcenter sowohl als Sieg für Arbeitslose als auch für den gestaltenden Föderalismus.
Die Frage ist nun, welche Städte werden die Option ziehen?
Was wird sich für die Angestellten mit befristeten Arbeitsverträgen ändern? Es sollen etwa 30% der Beschäftigten in den JobCentern befristete Arbeitsverträge haben, da wäre es doch mal bald ein gutes Zeichen an die Wirtschaft, wenn die Leue auch mal unbefristete Arbeitsverträge erhalten.
Schließlich kann man schlecht der Wirtschaft sagen, sie solle nicht so viele befristete Arbeitsverträge mit den Menschen abschließen und gleichzeitig ist man mit 30% an befristeten Arbeitskräften ziemlich weit oben auf der Tabelle.
Die JobCenter können erhalten bleiben, denn der jahrelange Streit um den Erhalt der Jobcenter ist endgültig beigelegt. Eine Spitzenrunde von Politikern aus Union, FDP und SPD verständigte sich auf eine Grundgesetzänderung, teilte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit.
Somit können auch zukünftig die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher «aus einer Hand» betreut werden. Die Beilegung des Streits war am vergangenen Wochenende von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet worden. Sie hatte sich auf Eckpunkte verständigt. Dazu zählt auch, dass die Optionskommunen erhalten bleiben und es zukünftig auch mehr (bis zu 106Stück) Optionskommunen geben kann.
Noch im vergangenen Jahr war eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert. Die neue Regelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die enge Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung beanstandet hatte.
Es bleibt vor allem Spannend, wie es nun mit den JobCentern in der Region Hannover weiter geht. Bleiben diese so erhalten, wie es sie jetzt gibt, oder werden darauf Optionskommunen?
Die Koalition und die SPD haben sich nach einer Marathonsitzung darauf geeinigt, das die bereits 2007 vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundgesetzänderung zur Reform der Jobcenter wird endlich auf den Weg gebracht wird.
Somit ist für die Langzeitarbeitslosen die Grundsicherung aus einer Hand weiter gewährleistet.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe von Union, FDP und SPD einigte sich in der Nacht zum Samstag auf eine Neuorganisation der Jobcenter, über die seit Monaten gestritten wurde. Kernpunkt ist eine Änderung des Grundgesetzes, damit Arbeitsagenturen und Kommunen auch künftig gemeinsam Hartz-IV-Empfänger betreuen können.
“Damit soll die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand gewährleistet werden”, teilte das Ministerium von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit, ohne Details zu nennen. Zudem wird der Bestand der 69 Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in Alleinregie betreuen, über das Jahresende hinaus gesichert. Ihre Zahl kann unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 110 erhöht werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Mischverwaltung von Arbeitsagenturen und Kommunen in den rund 350 Jobcentern als verfassungswidrig beanstandet und eine Neuregelung bis Ende 2010 verlangt. Um beim bisherigen Modell bleiben zu können, muss das Grundgesetz geändert werden. Für die dafür notwendige Zwei-Drittel- Mehrheit braucht die schwarz-gelbe Koalition die Stimmen der SPD. Die Grundsatzeinigung soll kommenden Mittwoch einer Spitzenrunde von Koalition und SPD zur Entscheidung vorgelegt werden.
So wie es aussieht, soll nun doch eine Grundgesetzänderung kommen und es sieht fast so aus, als ob die JobCenter so erhalten bleiben, wie sie sind.
Dies wird meiner Meinung nach vor allem an dem klaren Nein zur Reform der JobCenter von Hr. Koch (Hessen) liegen (und den anderen Bundesländern, welche auch gegen eine Reform waren).
Nun will unsere Bundesarbeitsministerin Frau von der Leyen (CDU) mit der SPD über die Grundgesetzänderung verhandeln.
Die SPD signalisierte dazu bereits ihre Zustimmung.Durch die Grundgesetzänderung werden die 346 Jobcenter (welche von den Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam geführt werden) erhalten bleiben.
Zitat Focus.de:
Von der Leyen sagte nach dem rund zweistündigen Gespräch, die Kommunen sollten künftig wählen können, ob sie allein oder gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die Langzeitarbeitlosen betreuen. Die Zusammenarbeit in den Jobcentern solle im Grundgesetz ermöglicht werden. Die Union wolle dabei klarstellen, dass die Kommunen diese Aufgabe auch alleine übernehmen könnten. “
Ich bin echt mal gespannt, was Frau von der Leyen (unsere Arbeitsministerin) über die Zukunft der JobCenter (und Hartz4) sagen wird.
Also noch das Wochenende abwarten und dann mal intensiv die Nachrichten lesen, oder Newsreader entsprechend füttern…
Übrigens wird es im Februar noch eine Entscheidung über die Höhe von Hartz4 geben.
Derzeit gibt es verschiedene Personalversammlungen, wo es vor allem um die Zukunft der JobCenter gehen soll und vor allem wie geht es weiter?
Da seitens der Politik noch nichts genaues entschieden wurde, stehen noch alle Möglichkeiten offen. So können die verschiedenen Sprecher derzeit nur verschiedene Szenarien durchspielen und sagen, wie es dann weiter geht.
Und bitte keine Sorge, für die soge. Kunden (ALGII / Hartz4 -Emfänger) soll das dann Reibungsfrei über die Bühne gehen, ich denke mal, nach der Umstellung zu Hartz4 wird man daraus gelernt haben und es wirklich weitestgehend störungsfrei über die Bühne bringen können – egal was die JobCenter dann werden.
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