Der Bundesrat hat mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur Reform der Jobcenter abgesegnet, daher kann die durch das Bundesverfassungsgericht an sich für verfassungswidrig erklärte Mischverwaltung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin so bleiben wie sie ist.
Die mehr als 6,5 Millionen Bezieher des ALG II können auch in Zukunft gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagenturen betreut werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete den Erhalt der Jobcenter sowohl als Sieg für Arbeitslose als auch für den gestaltenden Föderalismus.
Die Frage ist nun, welche Städte werden die Option ziehen?
Was wird sich für die Angestellten mit befristeten Arbeitsverträgen ändern? Es sollen etwa 30% der Beschäftigten in den JobCentern befristete Arbeitsverträge haben, da wäre es doch mal bald ein gutes Zeichen an die Wirtschaft, wenn die Leue auch mal unbefristete Arbeitsverträge erhalten.
Schließlich kann man schlecht der Wirtschaft sagen, sie solle nicht so viele befristete Arbeitsverträge mit den Menschen abschließen und gleichzeitig ist man mit 30% an befristeten Arbeitskräften ziemlich weit oben auf der Tabelle.








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