JobCenter dürfen so wie bisher bestehen bleiben

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Posted on 9th Juli 2010 by admin in Zukunft der JobCenter |

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Der Bundesrat hat mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur Reform der Jobcenter abgesegnet, daher kann die durch das Bundesverfassungsgericht an sich für verfassungswidrig erklärte Mischverwaltung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin so bleiben wie sie ist.

Die mehr als 6,5 Millionen Bezieher des ALG II können  auch in Zukunft gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagenturen betreut werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete den Erhalt der Jobcenter sowohl als Sieg für Arbeitslose als auch für den gestaltenden Föderalismus.

Die Frage ist nun, welche Städte werden die Option ziehen?

Was wird sich für die Angestellten mit befristeten Arbeitsverträgen ändern? Es sollen etwa 30% der Beschäftigten in den JobCentern befristete Arbeitsverträge haben, da wäre es doch mal bald ein gutes Zeichen an die Wirtschaft, wenn die Leue auch mal unbefristete Arbeitsverträge erhalten.

Schließlich kann man schlecht der Wirtschaft sagen, sie solle nicht so viele befristete Arbeitsverträge mit den Menschen abschließen und gleichzeitig ist man mit 30% an befristeten Arbeitskräften ziemlich weit oben auf der Tabelle.

„Hartz IV“-Empfänger müssen Kisten selbst schleppen

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Posted on 13th Mai 2010 by admin in Hartz IV |

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Langzeitarbeitslose können nur ausnahmsweise eine Spedition mit ihrem Umzug beauftragen. Das Bundessozialgericht hat die Sonderfälle in einem Urteil festgelegt.

Nur wenn „Hartz IV“-Empfänger wegen ihres Alters, einer Behinderung oder kleiner Kinder ihren Umzug nicht selbst organisieren könnten, kann ihnen das Jobcenter ausnahmsweise auch eine professionelle Möbelspedition bewilligen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden. Das Urteil beschränkt sich allerdings auf freiwillige Umzüge.

Bildquelle: Your Friendly Neighborhood Lorelei (flickR)

Wenn Arbeitslose umziehen, weil sie das Jobcenter dazu gezwungen hat oder sie für einen Arbeitsplatz die Stadt wechseln müssen, haben sie nach Ansicht des BSG auch Anspruch auf Übernahme höherer Kosten (Az.: B 14 AS 7/09 R).

Geklagt hatte ein heute 68-jähriger Mann, der Anfang 2005 vom südhessischen Bensheim in ein Dorf bei Wolfenbüttel in Niedersachsen gezogen war. Um die Einrichtung seiner 120 Quadratmeter großen Wohnung über die 400 Kilometer lange Strecke transportieren zu lassen, hatte er ein Umzugsunternehmen beauftragt.

Die Kosten von 3705,10 Euro aber wollte das Jobcenter nicht tragen – obwohl es den Kläger zuvor ultimativ aufgefordert hatte, sich kurzfristig eine billigere Bleibe zu suchen. Denn das Heim des Mannes in Bensheim kostete mit 1175 Euro rund 800 Euro mehr, als die Behörde für angemessen erachtete.

Ich finde es gerecht, das Hartz IV Empfänger in den meisten Fällen die Kisten selbst tragen und transportieren müssen, schließlich kann es nicht sein, das die Menschen, die eh schon genug Zeit haben, auch noch mit den Händen in den Hosentaschen rumstehen, während ihnen der arbeitende Steuerzahler den Umzug finanziert.

Hartz IV Empfänger haben keinen Anspruch auf einen Computer

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Posted on 13th Mai 2010 by admin in Hartz IV |

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Hartz-IV-Empfänger (Arbeitslosengeld II Empfänger) haben keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines Personal Computers. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem gestern bekannt gegebenen Beschluss entschieden (Az.: L 6 AS 297/10 B).

Bildquelle: TheNixer (FlickR)

Das Landessozialgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold, das einer Klägerin wegen der fehlenden Erfolgsaussicht ihrer Klage keine Prozesskostenhilfe bewilligt hatte. Arbeitslosengeld II -Empfänger müssen dagegen keine Einbußen bei Auszahlung einer Abwrackprämie für ihr altes Auto befürchten. Das entschied das sächsische Landessozialgericht.

So werden die Arge/JobCenter-Mitarbeiter beurteilt

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Posted on 21st April 2010 by admin in Hartz IV |

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Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat eine Studie über die Arbeitsvermittler bei den Argen und JobCentern durchgeführt, das Ergebnis: Grundsätzlich bewerten Bezieher des ALG II ihre Arbeitsvermittler als freundlich und vertrauenswürdig.

Bei der Studie haben sich folgende Punkte herauskristalisiert:

  • Unter 25jährige stehen den Arge- und JobCenter-Mitarbeitern eher skeptisch entgegen
  • Über 50jährige haben vor allem positive Erfahrungen mit den JobCenter und Arge-Mitarbeiter gemacht
  • Männer fühlen sich besser beraten als Frauen
  • Migranten bewerten die Beratung positiver als Deutsche

Arbeitslosengeld-II-Empfänger schätzen ihre Arbeitsvermittler grundsätzlich als freundlich und vertrauenswürdig ein. Das geht aus einer repräsentativen Befragung von mehr als 3.000 Hartz-IV-Beziehern durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Allerdings bewerten viele Arbeitsuchende ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt trotzdem negativ und sind der Meinung: Auch eine intensive Beratung könne diese kaum verbessern“, so die Arbeitsmarktforscherin Anita Tisch.

Hier der offizielle Presseartikel des IAB: Klick

Man sieht also, so schlecht sind die Arge oder JobCenter Mitarbeiter nicht, daher ist die Frage, woher das negative Image kommt?

Kostenloser Musikunterricht und kostenlose Reitstunden für HartzIV Empfänger

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Posted on 17th April 2010 by admin in Hartz IV |

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Unsere Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will nach dem Urteil über den HartzIV Regelsatz Gutscheine für Musikschulen oder Sportvereine (wie zum Beispiel Reitvereine) an Hartz-IV (Arbeitslosengeld II)  Empfänger aushändigen.

Zwei Zitate zeigen die gewünschte Richtung ganz deutlich:

“Denkbar ist zum Beispiel, dass jedes Kind aus einer Hartz IV Familie mindestens ein Angebot pro Woche bekommt – sei es der Sportverein, sei es die Musikschule oder sei es eine andere Förderung”

“Denn nur die Schulen wissen, ob der kleine Mehmet oder der kleine Max Schwierigkeiten in der Schule hat” (Quelle: Sozialleistungsinfo)

Das zweite Zitat bezieht sich darauf, das die JobCenter viel stärker mit den Schulen zusammenarbeiten sollen. Ich frage mich, wie es dann in der Praxis aussehen soll?

Wenn klein Achim Probleme in der Schule hat, dürfen die arbeitslosen Eltern zuerst zu einem Elterngespräch in der Schule erscheinen und im Anschluss noch ein Gespräch im JobCenter? Und vor allem, wie soll die Zusammenarbeit zwischen JobCenter und Schule aussehen?

Ich finde, die Sache mit den kostenlosen Musikunterricht und Sportvereinen geht zu weit, als nächstes heißt es, das Kinder von Arbeitslosengeld 2 Empfängern (Hartz IV) dadurch benachteiligt werden, das sie keinen Führerschein machen können. (Die Klassenfahrten, Schulgeld und Schulbücher bekommen die Kinder schon kostenlos finanziert).

Irgendwann geht die Mittelschicht nur noch arbeiten, um die Welt (8Milliarden für Griechenland) und die Arbeitslosen zu unterstützen… kein Mensch soll unter der Brücke schlafen, aber wo bleiben die Anreize zu arbeiten?

Wenn ich noch mal 18Jahre alt wäre, würde ich Medizin oder einen Ingenieursberuf studieren und dann ins Ausland, denn bei diesen ganzen Abgaben, welche vom monatlichen Lohn abgezogen werden, macht es keinen Sinn mehr zu arbeiten.

Bei HartzIV werden Geldgeschenke angerechnet

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Posted on 9th April 2010 by admin in Hartz IV |

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Hartz IV (Arbeitslosengeld II) Bezieher müssen sich Geldgeschenke als Einkommen anrechnen lassen, so entschied heute das Landessozialgericht Sachsen in Chemnitz (L 2 AS 248/09). Lediglich ein Betrag von 50 Euro je Person/ pro Jahr bleibt anrechnungsfrei. Übersteigen die Geschenke in der Summe diesen Betrag, wird der gesamte Betrag als Einkommen angerechnet.

Geklagt hatte eine Mutter, deren Kinder von ihrer Oma in der Summe 570 Euro überwiesen bekommen haben. Dies geschah in Teilbeträgen mit 100 Euro zu Weihnachten und jeweils 135 Euro zu Geburtstagen. Der Landkreis Leipzig sah bei der Mutter, die Hartz IV Empfängerin ist, in diesen Beträgen Einkommen der Kinder und forderte diesen Betrag zurück. Die Mutter zog vor das Sozialgericht Leipzig, mit der Begründung, dass die Gelder bereits zweckbestimmt für beispielsweise neue Schuhe, Playmobil und Kindergeburtstagsfeiern seien.

Die Chemnitzer Richter konnten, anders als die Leipziger, keine Zweckbestimmung in den Geldbeträgen der Großmutter erkennen. Auch der Gedanke der Großmutter, dass sich die Enkel besondere Wünsche von diesem Geld erfüllen sollen, stimmte die Richter nicht anders, zumal die Mutter bereits äußerte, dass auch Kleidungsstücke für diese Geldgeschenke angeschafft werden sollten, was eindeutig der gleichen Zweckbestimmung wie die Hartz IV Leistungen selbst entspreche.

Eine Berufung vor dem Bundessozialgericht wird geprüft.

Ich finde dies nur gerecht, ansonsten würden auch Geldgeschenke in der Höhe von 30.000Euro nicht angerechnet werden.

Quelle: Bafög-Aktuell

Hartz IV-Empfänger sollen als Hundekotkontrolleure eingesetzt werden

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Posted on 6th April 2010 by admin in Hartz IV |

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Die Politikerin Frau Hämmerling von Bündnis 90/Die Grünen setzte sich am Wochenende in einem Interview mit Bild.de dafür ein, das in Berlin bald pro Bezirk 20 HartzIV-Empfänger dafür eingesetzt werden sollen, zu überprüfen, ob Hundebesitzer wirklich den Kot ihrer Vierbeiner entfernen.

Ihrer Meinung nach, sollen die Alg II (Hartz IV) Bezieher lieber im öffentlichen Dienst beschäftigt werden als bezahlt arbeitslos zu sein

Die selbe Politikerin hatte bereits gefordert, d. es einen Hundeführerschein geben soll. Ok, die Sache mit dem Hundeführerschein könnte ich nachvollziehen, aber das mit den Hundekotkontrolleuren finde ich ungeeignet.

Man sollte aus so etwas lieber sogenannte 400Euro Jobs machen, die Strafen für Hundebesitzer, welche den Kot ihrer Hunde nicht entfernen auf 800Euro erhöhen… und jeder Hund in Deutschland sollte in ein zentrales Hunderegister eingetragen werden, dafür wird auch eine DNS-Probe vom Hund genommen. So könnte jeder Hundehaufen einem Hundebesitzer zugeordnet werden, Hundebesitzer welche ihre Tiere nicht registriert haben, werden mit einer Geldbuße von 2.000Euro bestraft.

Dann würden die Parkwiesen endlich wieder Kotfrei sein, die Kommunen hätten mehr Geld und Studenten, Hausfrauen und Rentner könnten einen 400Euro Job annehmen. Denn gerade so mancher gelangweilter Rentner bräuchte dann nicht mehr die Nachbarn anzubaffen, sondern könnte auf Streife nach Hundekotsündern gehen.

Hartz IV Empfänger sollen automatisch bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten

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Posted on 5th April 2010 by admin in Hartz IV |

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Herr Josef Schlarmann (Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung in der Union) schlägt vor, das Hartz IV Empfänger automatisch den Zeitarbeitsfirmen zur Verfügung stehen sollen, um ungeliebte Arbeiten vollrichten zu lassen.

(Via FlickR: Chris-Bennett)

Zu dieser Idee ist Herr Schlarmann gekommen, da Hartz IV Empfänger Einkommen auf Kosten anderer beziehen und es einen großen Anteil von Hartz IV-Empfängern gibt, welche nicht arbeiten wollen.
Ich zähle jetzt mal Hartz IV Empfänger mit illusorischen Bedingungen mal dazu, zum Beispiel den 25jährigen Hartz-IV Empfänger,

  • ohne Schulabschluss
  • ohne Ausbildung oder Studium

welcher nur Arbeitsstellen annimmt, bei welchen er einen

  • Dienstwagen,
  • regelmäßige  Arbeitszeiten von 4Stunden täglich
  • 2 Stunden Pause
  • und einem Bruttolohn von 5.000Euro monatlich

bekommt.

Weiterhin möchte Herr Schlarmann die Arbeitsvermittlung privatisieren:

“Wir haben eine Zeitarbeitsbranche, die sich auskennt in der Vermittlung von Arbeitskräften. Und natürlich nicht nur in der Vermittlung, sondern auch in der Weiterbildung und Vorbereitung von Arbeitskräften auf ihren zukünftigen Arbeitsplatz. Warum sollten wir nicht diesen privaten Weg gehen, um das Problem zu lösen?” (Schlarmann gegenüber Telepolis)

Das klingt so, als ob Zeitarbeitsfirmen Arbeitsstellen schaffen könnten, dies stimmt aber nicht. Wenn es für einen bestimmten Bereich keine Arbeitsplätze gibt, dann kann da eine Zeitarbeitsfirma auch nichts dran ändern.

Auch interessant ist, das

“Arbeitslose, die Hartz IV beantragen, bei sofortigem Angebot eines Arbeitsplatzes zu etwa 15 Prozent ihren Antrag sofort wieder zurücknehmen.”

Denn auch hier sieht man wieder Sparpotenzial, und das klingt schon mal gut, denn wer wirklich kein Geld mehr zum Leben hat und auch keine Arbeit findet, der würde den Arbeitslosengeld II Antrag trotzdem ausfüllen.

Meiner Meinung geht es bei dieser Idee von Herrn Schlarmann nur darum, die Löhne in Deutschland weiter zu senken, die Kosten für den Staat noch weiter zu drosseln (in dem zum Beispiel ein Großteil der Mitarbeiter der JobCenter oder Arbeitsagenturen entlassen werden).

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32385/1.html

Aufwandsentschädigungen werden auf ALGII (Hartz IV) angerechnet

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Posted on 30th März 2010 by admin in Hartz IV |

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Derzeit ist die Würzburger Linken-Stadträtin Belinda Brechbilder in den Medien vertreten, da sie dagegen geklagt hat, d. ihre Aufwandsentschädigung in Höhe von 651Euro als Einkommen bewertet wird und ihr das ALGII daher gestrichen wurde.

Richtig ist, das eine Aufwandsentschädigung nur in der Höhe angerechnet wird, in der auch steuerliche Abgaben gezahlt werden müssen, 20% sind steuerfrei. Wenn Frau Brechbilder also noch einen Nebenjob hat, dann würde es völlig ausreichen.

Ansonsten würde Frau Brechbilder etwa 351Euro HartzIV (ich gehe mal vom Höchstsatz aus, wenn sie noch Kinder hat oder verheiratet ist, ändert sich der Betrag nach unten)
plus die 651Euro Aufwandsentschädigung bekommen
plus die Miete (ich schätze mal 440Euro (Würzburg ist bestimmt nicht gerade günstig)
Macht zusammen 1442Euro pro Monat… alle Achtung, dafür das sie in der Linken-Partei ist, scheut sie sich kein Stück, sich doppelt vom Steuerzahler aushalten zu lassen.

Ich finde es richtig, das ihr das Arbeitslosengeld (Hartz IV) gestrichen wurde

Das Sozialgericht Würzburg hat übrigens am Montag die Klage der 48-jährigen Kommunalpolitikerin gegen die Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Grundsicherung (ARGE) Würzburg abgewiesen.

Mal gucken, was die nächste Instanz sagt…. Wenn Aufwandsentschädigungen nicht auf das ALGII angerechnet werden würden, erhalten alle Manager bestimmt bald auch nur noch Aufwandsentschädigunge und zusätzlich alles vom Staat finanziert.

JobCenter bleiben erhalten – Grundgesetz wird geändert.

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Posted on 24th März 2010 by admin in Zukunft der JobCenter |

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Die JobCenter können erhalten bleiben, denn der jahrelange Streit um den Erhalt der Jobcenter ist endgültig beigelegt. Eine Spitzenrunde von Politikern aus Union, FDP und SPD verständigte sich auf eine Grundgesetzänderung, teilte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit.

Somit können auch zukünftig die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher «aus einer Hand» betreut werden. Die Beilegung des Streits war am vergangenen Wochenende von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet worden. Sie hatte sich auf Eckpunkte verständigt. Dazu zählt auch, dass die Optionskommunen erhalten bleiben und es zukünftig auch mehr (bis zu 106Stück) Optionskommunen geben kann.

Noch im vergangenen Jahr war eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert. Die neue Regelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die enge Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung beanstandet hatte.

Quelle:  Zeit.de

Es bleibt vor allem Spannend, wie es nun mit den JobCentern in der Region Hannover weiter geht. Bleiben diese so erhalten, wie es sie jetzt gibt, oder werden darauf Optionskommunen?

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