Auf dem Law-Blog habe ich gerade einen interessanten Text zum Thema GEZ gefunden, demnach kann man den GEZ-Gebührenbeauftragten (also den Leuten, welche zumeist unangemeldet vor der Tür stehen) ein generelles Hausverbot erteilen.
Die GEZ haftet dann für die Verstöße der GEZ-Schergen, und diese ist auch dafür verantwortlich, das alle GEZ-Schergen von dem Hausverbot Kenntnis erlangen.